{"id":40867,"date":"2023-01-18T11:13:54","date_gmt":"2023-01-18T10:13:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.landwirtschaftsmesse.com\/ostfriesland\/?page_id=40867"},"modified":"2023-01-18T11:14:55","modified_gmt":"2023-01-18T10:14:55","slug":"geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.landwirtschaftsmesse.com\/ostfriesland\/geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"40867\" class=\"elementor elementor-40867\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-d2c1657 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"d2c1657\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-4c11570\" data-id=\"4c11570\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-678f183 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"678f183\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e993352 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e993352\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN CNO-Expo BV<\/strong><br \/>Hinterlegt bei der Handelskammer in Enschede<\/p><p>CNO-Expo BV hat seinen Sitz und Gesch\u00e4ftssitz in Enter am Reintsweg 1B. Veranstaltungen: Messen, Ausstellungen und\/oder Veranstaltungen, die von oder in Zusammenarbeit mit CNO-Expo organisiert werden. Gegenpartei: die Person, die einen Vertrag mit CNO-Expo abschlie\u00dft oder abgeschlossen hat. Miete: der Betrag, den die Gegenpartei CNO-Expo als Entgelt f\u00fcr die von CNO-Expo zur Nutzung \u00fcberlassene Standfl\u00e4che schuldet. Standfl\u00e4che: die an die andere Partei vermietete Quadratmeterzahl.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e3d2951 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e3d2951\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL I \u2013 ANWENDBARKEIT<\/strong><br \/>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote und alle Vereinbarungen der CNO Expo BV mit Sitz in Rijssen, im Folgenden als Benutzer bezeichnet. Die Angebote und\/oder Vereinbarungen beziehen sich auf Messen, Ausstellungen und\/oder Veranstaltungen, die von oder in Zusammenarbeit mit CNO Expo organisiert werden und im Folgenden als Veranstaltungen bezeichnet werden. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen werden nur dann und insoweit Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, als beide Parteien dem ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Die Annahme durch die andere Partei \u2013 mit der die Person, die einen Vertrag mit dem Nutzer abschlie\u00dft oder abgeschlossen hat, bezeichnet wird \u2013 akzeptiert und kommentarlos ein Angebot oder eine Auftragsbest\u00e4tigung, auf die auf diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Bezug genommen wird, gilt als Zustimmung zu deren Anwendung. Die m\u00f6gliche Nichtanwendbarkeit einer (Teils von a) Bestimmung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ber\u00fchrt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-78fbdc2 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"78fbdc2\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL II \u2013 ANGEBOTE\/PREISE<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Alle Angebote, Kostenvoranschl\u00e4ge, Preislisten, Lieferzeiten usw. von CNO-Expo sind unverbindlich, es sei denn, die von CNO-Expo durchzuf\u00fchrenden Pr\u00e4sentationen sind in einer vollst\u00e4ndigen Beschreibung niedergelegt, sei es oder nicht von einer Zeichnung oder mehreren Zeichnungen begleitet. . Die zuletzt gemeldete Beschreibung\/Zeichnung(en) ist zu erstellen und den ersten gemeldeten Unterlagen zeitgleich beizuf\u00fcgen. In diesem Fall ist die Beschreibung\/Zeichnung f\u00fcr beide Parteien bindend. Alle Kostenvoranschl\u00e4ge\/Angebote sind freibleibend, sofern sie keine Annahmefrist enthalten. Enth\u00e4lt ein Angebot\/Angebot ein unverbindliches Angebot und wird dieses von der anderen Partei angenommen, hat der Nutzer das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.<br \/><strong>2. A.<\/strong>\u00a0Falls zwischen dem Datum des Abschlusses der Erh\u00f6hung und\/oder \u00c4nderungen durch die Regierung und\/oder Gewerkschaften bei den L\u00f6hnen, Arbeitsbedingungen oder Sozialbestimmungen vorgenommen werden, ist der Nutzer berechtigt, diese Erh\u00f6hungen an die weiterzugeben andere Partei. Sollte eine neue Preisliste vom Benutzer und\/oder Lieferanten zwischen den oben genannten Daten herausgegeben werden und in Kraft treten, ist der Benutzer berechtigt, die darin angegebenen Preise der anderen Partei in Rechnung zu stellen oder die Bestimmungen des vorherigen Satzes anzuwenden.<br \/><strong>2. B.<\/strong>\u00a0F\u00fcr den Fall, dass die andere Partei eine nat\u00fcrliche Person ist, die nicht in Aus\u00fcbung eines Berufs oder Gewerbes handelt, k\u00f6nnen Preiserh\u00f6hungen 3 Monate nach ihrem Entstehen in den oben genannten Betr\u00e4gen weitergegeben\/belastet werden. Bei kurzfristigeren Preiserh\u00f6hungen ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ab77fbc elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ab77fbc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL III \u2013 PFLICHTEN DER PARTEIEN<\/strong><br \/><em>1. Termine und Ort der Veranstaltungen:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0CNO-Expo beh\u00e4lt sich jederzeit das Recht vor, die festgelegten Daten, Zeiten und Orte der Veranstaltung aufgrund besonderer Umst\u00e4nde zu \u00e4ndern und\/oder die Veranstaltung abzusagen.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0In keinem dieser F\u00e4lle kann die andere Partei, unabh\u00e4ngig von der Phase der Teilnahme, einen Anspruch auf Schadensersatz in irgendeiner Form oder aus irgendeinem Grund geltend machen.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0\u00c4nderungen von Datum, Uhrzeit oder Ort berechtigen die andere Partei nicht, diese Registrierung ganz oder teilweise zu stornieren.<br \/><strong>4.<\/strong>\u00a0Wenn die CNO Expo entscheidet, dass die Veranstaltung nicht stattfindet, werden alle bereits vorgenommenen Anmeldungen und Zuteilungen storniert. Die R\u00fcckerstattung der bereits gezahlten Standmiete erfolgt innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach dieser Entscheidung. In einem solchen Fall ist CNO Expo nicht verpflichtet, irgendeine Form von Entsch\u00e4digung f\u00fcr Zinsen, Kosten und dergleichen zu zahlen.<br \/><br \/><em>2. Akzeptanz der anderen Partei als Teilnehmer:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung kann nur durch Ausf\u00fcllen und Unterzeichnen einer hierf\u00fcr vom Nutzer in zweifacher Ausfertigung zur Verf\u00fcgung gestellten Vereinbarung durch die Gegenpartei erfolgen.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0CNO Expo beh\u00e4lt sich das Recht vor, eine Teilnahmeanfrage abzulehnen, wenn die Interessen (eines) anderen Teilnehmers und\/oder des Nutzers und\/oder der Veranstaltung als solcher dies nach eigenem Ermessen erfordern des Benutzers.<br \/><strong>3.<\/strong> Standfl\u00e4che wird nur f\u00fcr die gesamte Dauer einer Veranstaltung vermietet<\/p><p><em>3. So nehmen Sie teil:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Die Veranstaltung steht sowohl nat\u00fcrlichen als auch juristischen Personen offen, denen die Teilnahme durch die CNO Expo erm\u00f6glicht wird.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Es d\u00fcrfen nur die Artikel verwendet werden, die in der Teilnahmevereinbarung aufgef\u00fchrt sind. Der Nutzer ist berechtigt, Artikel, die dieser Anforderung nicht gen\u00fcgen, auf Kosten der jeweils anderen Partei entfernen zu lassen. Sofern vom Nutzer nicht anders schriftlich festgelegt, d\u00fcrfen keine deponierten und\/oder umgebauten Waren ausgestellt\/angeboten werden.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0Der Nutzer teilt den verf\u00fcgbaren Platz unter den Teilnehmern\/Kontrahenten auf. Der Nutzer beh\u00e4lt sich das Recht vor, das Layout aus organisatorischen Gr\u00fcnden jederzeit zu \u00e4ndern.<br \/><strong>4.<\/strong>\u00a0Au\u00dfer nach R\u00fccksprache und schriftlicher Erlaubnis des Nutzers ist es nicht gestattet, Getr\u00e4nke und Speisen jeglicher Art (durch Dritte) zum Verzehr vor Ort und\/oder zum Mitbringen in das Veranstaltungsgel\u00e4nde zu bringen bringen lassen oder Verkauf, Werbung und\/oder Kundengewinnung, sei es in Form von Mustern oder nicht.<br \/><strong>5.<\/strong>\u00a0Der anderen Partei ist es nicht gestattet, Aktivit\u00e4ten zu entwickeln, die nach Ansicht des Nutzers der Veranstaltung, an der die andere Partei teilnimmt, schaden k\u00f6nnten.<br \/><strong>6.<\/strong>\u00a0Ohne schriftliche Genehmigung des Nutzers ist es der anderen Partei untersagt, Lotterien und\/oder Wettbewerbe w\u00e4hrend Veranstaltungen zu organisieren.<br \/><strong>7.<\/strong>\u00a0Die Gegenpartei kann keine Exklusivrechte in Bezug auf die von ihr auszustellenden Waren geltend machen, es sei denn, die Exklusivit\u00e4t wurde vom Nutzer schriftlich best\u00e4tigt.<\/p><p><em>4. Grenzen der angemieteten Standfl\u00e4che:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Tiefe und Breite der gemieteten Grundst\u00fccksfl\u00e4che werden vom Nutzer angegeben. Der Standbau einschlie\u00dflich der W\u00e4nde muss diese Ma\u00dfe einhalten.<br \/><strong>2.<\/strong> Standbau und Einrichtung d\u00fcrfen eine H\u00f6he von 2,75 m nicht \u00fcberschreiten. Abweichungen hiervon d\u00fcrfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Nutzers erfolgen. Falls erforderlich, kann der Benutzer eine Anpassung der Position der anderen Partei anordnen. Die Nichteinhaltung einer solchen Anordnung durch die andere Partei f\u00fchrt zu den in Art. IV.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0Das Anbringen von Decken oder anderen Verkleidungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Nutzers. Es ist darauf zu achten, dass alle Decken b\u00fcndig mit den Decken des Nachbarstandes abschlie\u00dfen.<\/p><p><em>5. Anordnung der St\u00e4nde:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Der anderen Partei wird die M\u00f6glichkeit gegeben, die gemietete Fl\u00e4che w\u00e4hrend eines vom Nutzer zu bestimmenden Zeitraums vor der Anfrage f\u00fcr die Veranstaltung bereitzustellen.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Der Nutzer bestimmt, wann Liefertransporte und Einrichtungst\u00e4tigkeiten sp\u00e4testens beendet sein m\u00fcssen.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0W\u00e4hrend der Veranstaltung d\u00fcrfen sich an \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Orten keine Verpackungs- oder Transportmaterialien befinden.<br \/><strong>4.<\/strong>\u00a0Das Fahren oder Lassen eines Gabelstaplers\/Aufzugs\/internen Transports erfolgt ausschlie\u00dflich auf eigene Gefahr.<br \/><strong>5.<\/strong>\u00a0Verwendete Materialien m\u00fcssen den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Bei Verwendung von brennbaren Materialien wie K\u00f6dertuch, Jute etc. m\u00fcssen diese mit einem feuerfesten Material impr\u00e4gniert werden. Alle W\u00e4nde und Decken m\u00fcssen zur Zufriedenheit des Benutzers fertiggestellt sein.<br \/><strong>6.<\/strong>\u00a0Wenn Erde, Sand oder andere Feuchtigkeit anziehende\/enthaltende Gegenst\u00e4nde in Standardkleidung verarbeitet werden, muss der Boden ausreichend gegen das Eindringen von Feuchtigkeit gesch\u00fctzt werden.<br \/><strong>7.<\/strong>\u00a0Es ist weder im Au\u00dfen- noch im Innenbereich gestattet, an oder auf den Geb\u00e4uden des Nutzers, in welcher Art auch immer, Material jeglicher Art anzubringen oder anbringen zu lassen.<\/p><p><em>6. Technische Ausstattung der St\u00e4nde:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Auf den angemieteten Fl\u00e4chen k\u00f6nnen Arbeiten zum Bau von Zu- und Ableitungen f\u00fcr Strom, Wasser und Telefon durchgef\u00fchrt werden.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Die Arbeiten m\u00fcssen auf Kosten der Gegenpartei von anerkannten Installateuren gem\u00e4\u00df den Vorschriften der Versorgungsunternehmen durchgef\u00fchrt werden.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0Der Nutzer \u00fcbernimmt gegen\u00fcber der anderen Partei keine Haftung in Bezug auf die Bereitstellung von Strom, Gas und Wasser.<br \/><strong>4.<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorschriften der Versorgungsunternehmen zur Nutzung von Strom, Gas und Wasser einzuhalten. Ein Versto\u00df f\u00fchrt zur Schlie\u00dfung, ohne dass die andere Partei Anspruch auf Entsch\u00e4digung hat.<br \/><strong>5.<\/strong>\u00a0Anschlussk\u00e4sten, Brunnen und Schienen f\u00fcr die Stromversorgung sowie Anschlussbrunnen und -h\u00e4hne f\u00fcr Wasseranschl\u00fcsse m\u00fcssen jederzeit zug\u00e4nglich sein. Gleiches gilt auch f\u00fcr Hydranten, Feuerrollen und T\u00fcren. Diese m\u00fcssen auch vom Gehweg aus gut sichtbar sein. Die andere Partei ist jederzeit verpflichtet, Vorschriften oder Anweisungen der \u00f6rtlichen Feuerwehr unverz\u00fcglich zu befolgen oder umzusetzen.<\/p><p><em>7. Nutzung der Standfl\u00e4che:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner ist verpflichtet, den gesamten von ihm gemieteten Raum w\u00e4hrend der Zeiten, in denen die Veranstaltung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich ist, angemessen mit Artikeln und Servicepersonal zu besetzen, die dem Charakter der Veranstaltung angemessen sind einzurichten, vom Benutzer zu beurteilen.<br \/>Wenn die andere Partei diese Bedingungen nicht einh\u00e4lt, ist der Benutzer berechtigt, die Einrichtungsmaterialien der anderen Partei zu entfernen. In diesem Fall haftet der Vertragspartner f\u00fcr die dem Nutzer entstehenden Kosten f\u00fcr die Instandsetzung der Standfl\u00e4che.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Der Direktor, Mitarbeiter oder bevollm\u00e4chtigte Vertreter des Nutzers haben jederzeit Zugang zu den von der anderen Partei gemieteten R\u00e4umlichkeiten.<br \/><strong>3.<\/strong> Ausstellungsg\u00fcter m\u00fcssen so ausgestellt werden, dass die freie Sicht durch die Ausstellungsfl\u00e4che und umliegende St\u00e4nde nicht behindert wird. Dies liegt im Ermessen des Benutzers. Ausstellungsgut darf w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten nicht abgedeckt werden. Der Benutzer hat das Recht, jegliche Abdeckung zu entfernen, ohne gegen\u00fcber der anderen Partei haftbar gemacht zu werden.<br \/><strong>4.<\/strong>\u00a0Der anderen Partei ist es ausdr\u00fccklich untersagt, die von ihr angemieteten Fl\u00e4chen ganz oder teilweise an Dritte unterzuvermieten oder ganz oder teilweise von Dritten nutzen zu lassen oder zu vermischen Raum mit denen der anderen Teilnehmer austauschen.<br \/><strong>5.<\/strong>\u00a0Der anderen Partei ist es nicht gestattet, Maschinen, Ger\u00e4te und\/oder Produkte auszustellen, f\u00fcr die der Hersteller oder anerkannte Importeur keine Genehmigung erteilt hat.<\/p><p><em>8. R\u00e4umung des Standes:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Vertragspartner verpflichtet, die gemietete Fl\u00e4che f\u00fcr einen vom Nutzer zu bestimmenden Zeitraum zu r\u00e4umen und den Abtransport von Waren und Materialien zu veranlassen.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm gemietete(n) Standfl\u00e4che(n) in demselben Zustand zu hinterlassen, wie sie ihm vom Nutzer zur Verf\u00fcgung gestellt wurden.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0Wenn die Gegenpartei diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist CNO-Expo berechtigt, die von der Gegenpartei gemietete Fl\u00e4che auf ihre Kosten in einer von ihr zu bestimmenden Weise in ihren urspr\u00fcnglichen Zustand zur\u00fcckversetzen zu lassen .<br \/><strong>4.<\/strong>\u00a0Wird der Stand des Vertragspartners vor Ende der Veranstaltung ger\u00e4umt, wird ein Bu\u00dfgeld von 700 \u20ac f\u00e4llig. Dies schlie\u00dft jegliche Entsch\u00e4digung f\u00fcr direkte und indirekte Sch\u00e4den aus.<\/p><p><em>9. Freie St\u00e4nde:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Sollte die Mietfl\u00e4che nicht oder nicht rechtzeitig ger\u00e4umt worden sein, ist der Nutzer nur bis zum Ablauf der Frist und ohne jegliche R\u00e4umung berechtigt, dies auf Kosten der anderen Partei zu tun Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, sie zu entfernen und zu lagern sowie den Raum wieder in den Zustand zu versetzen, in dem er der anderen Partei zur Verf\u00fcgung gestellt wurde.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Der Teilnehmer kann in solchen F\u00e4llen keinen Anspruch auf Schadensersatz in welcher Form und aus welchem \u200b\u200bGrund auch immer geltend machen.<\/p><p><em>10. Katalog:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Wenn ein offizieller Katalog ver\u00f6ffentlicht wird, hat die andere Partei Anspruch darauf, dass ihre Teilnahme darin aufgef\u00fchrt wird. Der Katalog wird gem\u00e4\u00df den Angaben der Gegenpartei auf dem Anmeldeformular zusammengestellt.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Der Nutzer bestimmt die Art und Weise, wie die Eintr\u00e4ge bearbeitet werden, und beh\u00e4lt sich au\u00dferdem das Recht vor, die Angaben der anderen Partei gegebenenfalls zu k\u00fcrzen.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0Der Nutzer haftet nicht f\u00fcr Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen, die im Katalog erscheinen k\u00f6nnen. Sie \u00fcbernimmt auch keine Haftung gegen\u00fcber Dritten aufgrund der Aufnahme falscher Daten der anderen Partei.<\/p><p><em>11. Teilnehmerkarten und Beziehungskarten:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Der Vertragspartner erh\u00e4lt f\u00fcr sich und seine fest angestellten Mitarbeiter unentgeltlich nicht \u00fcbertragbare, auf Ihren Namen ausgestellte Teilnehmerkarten. Diese Ausweise sind streng personengebunden und dienen als Identit\u00e4tsnachweis und Zugangsnachweis zur Veranstaltung, sowohl w\u00e4hrend der Zeit, in der die Veranstaltung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich ist, als auch w\u00e4hrend der f\u00fcr den Auf- und Abbau der St\u00e4nde zur Verf\u00fcgung gestellten Zeiten.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Die Anzahl der kostenlosen Teilnehmerkarten richtet sich nach der Gr\u00f6\u00dfe der gemieteten Standfl\u00e4che mit mindestens 2 und maximal 10 Karten. Diese Karten werden nur einmal ausgestellt und k\u00f6nnen bei Verlust, Diebstahl etc. nicht ersetzt werden. Zus\u00e4tzliche Teilnehmerkarten k\u00f6nnen vom Nutzer zu einem von ihm festzulegenden Preis angefordert werden.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0CNO Expo ist jederzeit berechtigt, Personal der anderen Partei ohne weitere Angabe von Gr\u00fcnden den Zugang zum Gel\u00e4nde und zu den Geb\u00e4uden zu verweigern.<\/p><p><em>12. Katastrophen:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Bei Ungl\u00fccksf\u00e4llen w\u00e4hrend oder nach der Messe k\u00f6nnen Aussteller in keiner Weise Kosten geltend machen.<\/p><p><em>13. Lieferanten:<\/em><br \/><strong>1.<\/strong>Lieferanten von CNO-Expo BV, die CNO-Expo BV f\u00fcr welchen Zweck auch immer beliefern; sind verantwortlich f\u00fcr die Lieferung und\/oder den Bau von gekauften oder gemieteten Objekten nach Genehmigung durch CNO per E-Mail oder schriftlich ihres gesendeten Angebots. Wenn ein Lieferant getroffene Vereinbarungen nicht einh\u00e4lt, ist er direkt f\u00fcr alle Sch\u00e4den verantwortlich, die CNO-Expo entstehen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7a435e2 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7a435e2\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL IV \u2013 ANWENDUNG \/ VERWENDUNG VON WASSER<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Die vor\u00fcbergehende Trinkwasserversorgung ist Bestandteil des Bewirtschaftungsplans gem\u00e4\u00df Gesetz \u201eVor\u00fcbergehende Legionellen-Verh\u00fctungsverordnung\u201c, jeder muss (bei Androhung des Ausschlusses von der Messeteilnahme) die Bestimmungen der einhalten diese Vorschriften.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Jeder, der Wasser in irgendeiner Weise verwendet und\/oder verwendet, kann dieses nur \u00fcber einen Anschluss beziehen, der beim internen Installateur von CNO Expo BV angefordert wird.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0Die Entnahme von Wasser aus anderen Entnahmestellen der ortsfesten Installation in den Geb\u00e4uden (z. B. den Feuerwehrschlauchhaspeln und in den Toiletten) ist aus Sicht der \u00f6ffentlichen Gesundheit strengstens untersagt.<br \/><strong>4.<\/strong>\u00a0Eine Verbindung wird erst hergestellt, wenn ein vollst\u00e4ndig ausgef\u00fclltes Registrierungsformular per E-Mail, Fax oder Post an CNO Expo BV gesendet wurde.<br \/><strong>5.<\/strong>\u00a0Anschl\u00fcsse f\u00fcr K\u00fcchenzeilen, Kaffeemaschinen etc. stellen keine Gefahr im Sinne einer Legionellenverbreitung dar und bed\u00fcrfen keiner weiteren Ma\u00dfnahmen.<br \/><strong>6.<\/strong> Stehende Gew\u00e4sser (Teiche etc.), in denen keine aerosolbildenden Einrichtungen eingebaut sind, stellen im Zusammenhang mit der Legionellenverbreitung kein Risiko dar.<br \/><strong>7.<\/strong>\u00a0Die Verwendung von Ger\u00e4ten, die Wasser zerst\u00e4uben (Aerosolbildung) (und m\u00f6glicherweise Legionellen verbreiten) k\u00f6nnen, wie Springbrunnen, Sprinkler, Duschen, Sprudelb\u00e4der, Luftbefeuchter, Vernebler usw., ist jederzeit untersagt.<br \/><strong>8.<\/strong>\u00a0Ger\u00e4te oder nachfolgende Installationen von Benutzern, die an das Wassernetz angeschlossen sind, m\u00fcssen die folgenden Anforderungen erf\u00fcllen;<\/p><ul><li>Verwendete Materialien m\u00fcssen ein KIWA-G\u00fctezeichen oder ein KIWA-Pr\u00fcfzeichen tragen.<\/li><li>Die Ger\u00e4te d\u00fcrfen das Trinkwassernetz nicht gef\u00e4hrden und m\u00fcssen den Bestimmungen der AVWI und den darauf aufbauenden VEWIN-Arbeitsbl\u00e4ttern entsprechen. Der Anschluss der Ger\u00e4te muss ausreichend gesichert sein.<\/li><\/ul><p><strong>9.<\/strong>\u00a0Der Aussteller ist jederzeit voll verantwortlich f\u00fcr alle Sch\u00e4den und\/oder Folgesch\u00e4den, die sich aus der Anwendung der verwendeten Konstruktion mit Wasser ergeben.<br \/><strong>10.<\/strong>\u00a0Der Aussteller muss bei Inspektionen durch CNO Expo BV, Installateur und\/oder Inspektionsbeh\u00f6rden jederzeit uneingeschr\u00e4nkt kooperieren. Die Kosten f\u00fcr notwendig erscheinende Recherchen und\/oder Bemusterungen gehen zu Lasten des Ausstellers.<br \/><strong>11.<\/strong>\u00a0Im Zweifelsfall oder bei Verst\u00f6\u00dfen ist die Ausstellungsorganisation CNO Expo BV jederzeit berechtigt (entsch\u00e4digungsfrei in welcher Form auch immer), dem Aussteller die Ausstellung der gebrauchten Konstruktion zu untersagen.<br \/><strong>12.<\/strong>\u00a0Alle verwendeten Materialien bleiben Eigentum des Installateurs.<br \/><strong>13.<\/strong>\u00a0CNO Expo BV \u00fcbernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den jeglicher Art (einschlie\u00dflich k\u00f6rperlicher Folgen), die durch unvorhersehbare \u00c4nderungen der Qualit\u00e4t des gelieferten Wassers sowie durch Qualit\u00e4ts\u00e4nderungen verursacht werden, die durch die Anwendung verursacht werden des zugef\u00fchrten Wassers.<br \/><strong>14.<\/strong> CNO Expo BV beh\u00e4lt sich jederzeit das Recht vor, diese Vereinbarung nicht durchzusetzen. CNO Expo BV kann in keinem Fall f\u00fcr Folgesch\u00e4den haftbar gemacht werden, die sich aus der Nichterf\u00fcllung dieser Vereinbarung ergeben.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2b7fe67 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2b7fe67\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL V \u2013 ZAHLUNG<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Die Zahlung der zur Verf\u00fcgung gestellten Standfl\u00e4che hat gem\u00e4\u00df den im Teilnahmevertrag genannten Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Wird der Teilnahmevertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn geschlossen, sind die gesamte Standmiete und die bis dahin geschuldeten sonstigen Kosten vor Beginn des Standaufbaus zu bezahlen. Alle sonstigen durch die Teilnahme entstehenden Kosten sind vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Alle Mietnebenkosten und Nebenkosten; bei Arbeiten, die w\u00e4hrend der Veranstaltung zu Gunsten der anderen Partei ausgef\u00fchrt wurden, hat die Zahlung bar vor Ort oder sofort nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung zu erfolgen. Wenn eine Rechnung im oben genannten Sinne nicht sofort vollst\u00e4ndig bezahlt wurde:<\/p><p><em>a.<\/em>\u00a0ab diesem Zeitpunkt wird der Gegenpartei ein Kreditbegrenzungszuschlag von 2\u00a0% berechnet, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.<\/p><p><em>b.<\/em>\u00a0die Gegenpartei schuldet dem Nutzer Zinsen in H\u00f6he der gesetzlichen Zinsen gem\u00e4\u00df Art. 6: 119\/120 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs zuz\u00fcglich 4\u00a0%, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Teile eines Monats gelten in diesem Fall als volle Monate.<\/p><p><em>c.<\/em>\u00a0die Kosten im Zusammenhang mit gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Inkasso- und\/oder Vollstreckungsma\u00dfnahmen gehen zu Lasten der anderen Partei. Letzterer schuldet insoweit mindestens den zum Zeitpunkt des Verzugs geltenden Inkassosatz der niederl\u00e4ndischen Anwaltskammer. Nach Wahl des Nutzers kann der Vertrag unter den vorstehenden oder \u00e4hnlichen Umst\u00e4nden ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufgel\u00f6st werden, unabh\u00e4ngig davon, ob er mit einem Schadensersatzanspruch verbunden ist oder nicht. Wenn die andere Partei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, ist der Benutzer berechtigt, die Erf\u00fcllung der gegen\u00fcber der anderen Partei eingegangenen Verpflichtungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine angemessene Sicherheit daf\u00fcr geleistet wurde. Gleiches gilt bereits f\u00fcr den Zeitpunkt des Verzugs\/der Abwesenheit, wenn der Nutzer den begr\u00fcndeten Verdacht hat, dass Gr\u00fcnde f\u00fcr Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Vertragspartners bestehen. Der Nutzer beh\u00e4lt sich in diesem Fall das Recht vor, die Standfl\u00e4che ohne weitere Benachrichtigung oder Schadensersatzpflicht seinerseits an Dritte zu vermieten und\/oder der anderen Partei eine andere Standfl\u00e4che zuzuweisen.<\/p><p><strong>2.<\/strong>\u00a0Zahlungen der Gegenpartei dienen immer zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschlie\u00dfend der am l\u00e4ngsten ausstehenden f\u00e4lligen und zahlbaren Rechnungen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf a sp\u00e4tere Rechnung.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7714e00 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7714e00\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL VI \u2013 KONKURS, ENT\u00c4USCHUNG<\/strong><br \/>Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen wird der zwischen der anderen Partei und dem Benutzer geschlossene Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, zu dem Zeitpunkt aufgel\u00f6st, an dem die andere Partei f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird , vorl\u00e4ufige Zahlung verlangt oder die Verf\u00fcgungs- und\/oder Handlungsbefugnis \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder Teile davon durch Pf\u00e4ndung, Vormundschaft oder sonst verliert, es sei denn, der Treuh\u00e4nder betrachtet die Verbindlichkeiten aus dem Vertrag als sein Verm\u00f6gen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6f55adc elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6f55adc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL VII \u2013 ENTSCH\u00c4DIGUNG\/AUFRECHNUNG<br \/><\/strong>Wenn die andere Partei, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, eine oder mehrere Gegenforderungen gegen CNO-Expo hat oder erwerben wird, verzichtet die andere Partei auf das Recht auf Schadensersatz in Bezug auf diese Forderung(en). Der genannte Verzicht auf das Recht auf Aufrechnung\/Schadensersatz gilt auch, wenn die andere Partei Zahlungsaufschub beantragt oder f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-de3d299 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"de3d299\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL VIII \u2013 STORNIERUNG\/AUFL\u00d6SUNG<\/strong><br \/>Die andere Partei verzichtet auf andere gesetzliche Bestimmungen, es sei denn, es wurde eine Aufhebung gem\u00e4\u00df nachstehendem Absatz vereinbart. Eine Stornierung durch die andere Partei ist nur m\u00f6glich, wenn eine Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df den Abs\u00e4tzen 2 und 3 dieses Artikels gezahlt wird. Bei Stornierung mindestens 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn schuldet die Gegenpartei eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 25 % der Miete. Bei einer Stornierung 4 Monate bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der gesamten Standmiete an CNO-Expo zu zahlen. Bei Abwesenheit zu den vorgenannten Messeterminen oder bei Stornierung 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % f\u00e4llig. Bei der CNO-Expo werden im Zusammenhang mit der Anmietung entstehende Mehrkosten (z. B. f\u00fcr Vorsorgema\u00dfnahmen am Mietobjekt) stets zu 100 % zus\u00e4tzlich zu den Stornokosten vom Vertragspartner getragen. Ist der Vertragspartner verhindert, die von ihm gemietete Fl\u00e4che zu nutzen, oder beendet er seinen Stand vorzeitig oder verl\u00e4sst er ihn vor Ende der Veranstaltung, werden vorausbezahlte Standmieten und Kosten nicht erstattet. Im \u00dcbrigen bleibt der Vertragspartner f\u00fcr die volle Standmiete und Kosten haftbar und haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die dem Nutzer durch die Zwangsvollstreckung entstehen, wie etwa Kosten, die f\u00fcr die Einrichtung der Standfl\u00e4che gem Art der Veranstaltung. Wenn der Vertragspartner seinen Stand vor Veranstaltungsschluss ganz oder teilweise abbaut, erh\u00e4lt er eine Strafe in H\u00f6he von 50 % der Beteiligungsgeb\u00fchr.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bff893f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"bff893f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL IX \u2013 HAFTUNG<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Der Nutzer ist verpflichtet, Standfl\u00e4che\/-platz zur Verf\u00fcgung zu stellen und die ihm notwendig erscheinenden Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwachung der Ordnung und Ruhe sowie der auf der Veranstaltung vorhandenen Gegenst\u00e4nde zu treffen. Letztere Gegenst\u00e4nde sind und bleiben jedoch auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei und\/oder ihres Eigent\u00fcmers. CNO Expo \u00fcbernimmt keinerlei Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den und\/oder Verluste jeglicher Art von G\u00fctern, die der anderen Partei geh\u00f6ren und\/oder unter ihre Aufsicht gestellt werden \u2013 einschlie\u00dflich der Teilnehmerkarte(n) \u2013 und\/oder, ob als dadurch beim Vertragspartner oder Dritten\/Besuchern (Gesch\u00e4fts-)Sch\u00e4den und\/oder (Folge-)Sch\u00e4den welcher Art auch immer entstanden sind. Der gleiche Haftungsausschluss gilt f\u00fcr Handlungen und\/oder Unterlassungen von Mitarbeitern des Nutzers und\/oder vom Nutzer beauftragten Dritten w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten der Veranstaltung oder au\u00dferhalb, au\u00dfer wenn und soweit auf der CNO Expo und\/oder seinen Mitarbeitern und\/oder den hier genannten Dritten Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen. Die andere Partei haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den und stellt den Benutzer von allen Anspr\u00fcchen Dritter, einschlie\u00dflich Besuchern, in Bezug auf Schadensersatz frei, die durch Handlungen oder Fahrl\u00e4ssigkeit von ihr, ihrem Personal und\/oder ihren Vertretern oder durch ihre Eingaben und verursacht wurden \/oder von ihm ausgestellte Gegenst\u00e4nde usw. Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel dieser Bedingungen ist die Haftung des Nutzers \u2013 gleich aus welchem \u200b\u200bGrund \u2013 auf die H\u00f6he der Standmiete beschr\u00e4nkt. Die Einhaltung der oben genannten Zahlungsverpflichtung gilt als einzige vollst\u00e4ndige Entsch\u00e4digung.<br \/><strong>2.<\/strong> Ein Schadensersatzanspruch besteht nur bei vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Standmiete.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9bfb7c3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9bfb7c3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL X \u2013 VERSICHERUNG<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Die Gegenpartei verpflichtet sich gegen\u00fcber CNO Expo, auf eigene Kosten und Gefahr eine Versicherung abzuschlie\u00dfen, die unter weitreichenden Bedingungen Schutz vor Sch\u00e4den, wie z. B. Sch\u00e4den durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Regen, bietet , Schnee- und Schmelzwasser, unvorhergesehen abflie\u00dfendes Wasser aus Anlagen und daran angeschlossenen Ger\u00e4ten, Rauch- und Ru\u00dfemissionen, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus. Dar\u00fcber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet, auf seine Kosten und Gefahr eine Haftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen. Die Versicherungssumme der Vollkaskoversicherung muss mindestens der Gesamtversicherungssumme der Vollkaskoversicherung, bestehend aus dem Warenwert und ggf. Dienstleistungen des Vertragspartners, entsprechen. Die andere Partei muss die gesetzliche Haftpflicht f\u00fcr mindestens 1.134.450,54 \u20ac versichern. Die Versicherung muss sp\u00e4testens mit Beginn der Versor- gungs- und Einrichtungsarbeiten wirksam geworden sein und nach vollst\u00e4ndiger R\u00e4umung der Mietfl\u00e4che und Entfernung aller Waren vom Veranstaltungsfl\u00e4chengel\u00e4nde enden.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0CNO Expo ist jederzeit berechtigt, Einsicht in die Versicherungspolice(n) der anderen Partei zu verlangen.<br \/><strong>3.<\/strong>\u00a0Bei Outdoor-Veranstaltungen (Au\u00dfenst\u00e4nde) sind Sturm-, Regen- und Diebstahlsch\u00e4den durch die eigene Versicherung des Standinhabers abgedeckt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-40215df elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"40215df\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL XI \u2013 NICHTERF\u00dcLLUNG\/VERZUG<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0F\u00fcr den Fall, dass die Erf\u00fcllung dessen, was CNO-Expo gem\u00e4\u00df dem mit der anderen Partei abgeschlossenen Vertrag verpflichtet ist, nicht m\u00f6glich ist und dies auf eine nicht zurechenbare Nichteinhaltung seinerseits zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, und\/oder seitens der mit der Ausf\u00fchrung der Vereinbarung beauftragten Dritten\/Lieferanten ist der Nutzer berechtigt, die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung aufzul\u00f6sen oder die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung gegen\u00fcber der anderen Partei f\u00fcr einen angemessenen Zeitraum auszusetzen von ihm bestimmt werden, ohne f\u00fcr irgendwelche Entsch\u00e4digungen haftbar zu sein.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0 Zu den Umst\u00e4nden, in denen es zu einer nicht zurechenbaren Nichteinhaltung kommt, geh\u00f6ren unter anderem: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Unruhen im In- und Ausland, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern oder Androhung dieser und \u00e4hnlicher Umst\u00e4nde; St\u00f6rung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden W\u00e4hrungsbeziehungen; Betriebsunterbrechungen aufgrund von Feuer, Unfall, Stromausfall oder anderen Vorf\u00e4llen; Naturereignisse ein anderes, unabh\u00e4ngig davon, ob die nicht rechtzeitige Erf\u00fcllung beim Verwender, seinen Lieferanten oder von ihm zur Erf\u00fcllung der Verpflichtung eingeschalteten Dritten erfolgt.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-12bbd75 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"12bbd75\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL XII \u2013 ANWENDBARES RECHT\/GERICHTSSTAND<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Auf die zwischen CNO Expo und der anderen Partei geschlossenen Vertr\u00e4ge findet ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung. Streitigkeiten, die sich aus den Vereinbarungen ergeben, werden ebenfalls nach niederl\u00e4ndischem Recht beigelegt. Alle Streitigkeiten werden vom zust\u00e4ndigen niederl\u00e4ndischen Gericht in Almelo entschieden, obwohl CNO Expo berechtigt ist, einen Fall vor das zust\u00e4ndige Gericht am Wohn- und\/oder Niederlassungsort der Gegenpartei zu bringen.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0Wenn die andere Partei eine nat\u00fcrliche Person ist, die nicht in Aus\u00fcbung eines Berufs oder Gewerbes handelt, gilt dies innerhalb von 1 Monat, nachdem der Nutzer die andere Partei dar\u00fcber informiert hat, dass der Fall vorgebracht wird Gericht vorgelegt, kann die andere Partei angeben, dass sie sich f\u00fcr die Beilegung der Streitigkeit durch das gesetzlich zust\u00e4ndige Gericht entscheidet<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-35db463 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"35db463\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL XIII \u2013 SCHLUSSBESTIMMUNG<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Der Nutzer ist f\u00fcr die Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlich. Er regelt und beschr\u00e4nkt gegebenenfalls die \u00d6ffnung f\u00fcr den Publikumsverkehr und setzt die Eintrittspreise fest. Die andere Partei und das Servicepersonal\/autorisiert und sind verpflichtet, sich korrekt, ruhig und nicht anst\u00f6\u00dfig zu verhalten, in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen und Anweisungen, die vom oder im Namen des Benutzers erteilt werden. Der Nutzer beh\u00e4lt sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gr\u00fcnden den Zutritt zum Gel\u00e4nde und den Geb\u00e4uden, in denen die Veranstaltung stattfindet, zu verweigern.<br \/><strong>2.<\/strong>\u00a0In allen F\u00e4llen, die nicht von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abgedeckt sind, entscheidet der Nutzer durch seine Verwaltung.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-75e92f7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"75e92f7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL XIV \u2013 LIEFERANTEN<\/strong><br \/><strong>1.<\/strong>\u00a0Lieferanten haben gemietetes Material selbst gegen alle Arten von Katastrophen w\u00e4hrend des Aufbaus, der Messetage sowie w\u00e4hrend des Abbaus und des Transports der Veranstaltung zu versichern. Sch\u00e4den an Dritten, wie z. B. CNO-Expo oder Ausstellern, m\u00fcssen auch von Lieferanten versichert werden, was auch alle gemieteten Transportmittel umfasst.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6fb8743 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6fb8743\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ARTIKEL XV \u2013 TIERE AUF DEM STAND<\/strong><br \/>Das Ausstellen von Tieren auf dem Stand ist nur nach schriftlicher Genehmigung der Organisation gestattet. Hierzu muss der Aussteller auch einen schriftlichen Antrag an den NRM-Viehausschuss stellen. Jedenfalls ist die Lieferung von Tieren aus dem Ausland nicht gestattet. Tiere aus den Niederlanden, die (mit Genehmigung der Organisation) f\u00fcr eine Pr\u00e4sentation auf der Messe mitgebracht werden, m\u00fcssen die gleichen veterin\u00e4rrechtlichen Anforderungen erf\u00fcllen wie die ausgestellten Tiere. Stellt sich vor oder w\u00e4hrend der Messe heraus, dass die von der Organisation gestellten Bedingungen nicht erf\u00fcllt sind, hat die Organisation das Recht, die betreffenden Tiere von der Messe zu entfernen oder entfernen zu lassen. Jeglicher Schaden, der sich aus der unrechtm\u00e4\u00dfigen Handlung der anderen Partei in dieser Hinsicht ergibt, wird von der anderen Partei erstattet.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsbedingungen ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN CNO-Expo BVHinterlegt bei der Handelskammer in Enschede CNO-Expo BV hat seinen Sitz und Gesch\u00e4ftssitz in Enter am Reintsweg 1B. Veranstaltungen: Messen, Ausstellungen und\/oder Veranstaltungen, die von oder in Zusammenarbeit mit CNO-Expo organisiert werden. Gegenpartei: die Person, die einen Vertrag mit CNO-Expo abschlie\u00dft oder abgeschlossen hat. 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